Wer darf rezeptfreie arzneimittel verkaufen?


Selbstüberwachung von rezeptfreien Arzneimitteln

Bevor Sie mit dem Verkauf beginnen, müssen Sie ein Selbstüberwachungsprogramm erstellen. Das Selbstkontrollprogramm muss aus schriftlichen Anweisungen bestehen, die klar beschreiben, wie Arzneimittel in Ihrem Geschäft gehandhabt und verkauft werden sollten. Sie soll Ihre Mitarbeiter unterstützen und zu einem sicheren Medikationsmanagement führen.

Die Verordnung 2009:20 der Medizinprodukteagentur über den Handel mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln legt fest, welche Anweisungen das Eigenkontrollprogramm mindestens enthalten muss.

Sie müssen auch die Regeln für die Exposition und Lagerung von Arzneimitteln kennen. Auf der Website der Medizinprodukteagentur können Sie mehr über die Regeln lesen und sich beraten lassen.

Verantwortungsvoller Vertrieb Pharmazeutika

sind nicht irgendeine Ware. Bei falscher Anwendung oder Handhabung können auch rezeptfreie Medikamente großen Schaden anrichten. Daher werden hohe Anforderungen an diejenigen gestellt, die Medikamente verkaufen wollen.

Genau wie bei Bier und Man muss 18 Jahre alt sein, um rezeptfreie Medikamente in Geschäften kaufen zu können.

Dies muss durch Altersvignetten deutlich gekennzeichnet werden. Die Verantwortung für die Überprüfung des Alters des Käufers liegt beim Ladenpersonal. Arzneimittel müssen verschlossen oder unter direkter Aufsicht von Personal und getrennt von Nichtarzneimitteln gelagert werden. Der Verbraucher muss auch darüber informiert werden, wo er pharmazeutische Beratung erhalten kann.

Kontrollkäufe

aus der Region Gotland können vorkommen.

Ein Kontrollkauf bedeutet, dass eine Person, die jung aussieht, aber über 18 Jahre alt ist, testet, ob es möglich ist, rezeptfreie Medikamente ohne Identifizierung zu kaufen. Kontrollkäufe können durchgeführt werden, ohne dass der Händler im Voraus benachrichtigt wird. Wir setzen uns im Nachhinein immer mit der Verkaufsstelle in Verbindung, um sie darüber zu informieren, dass Kontrollkäufe durchgeführt wurden und wie das Ergebnis war.

Was aus einem Kontrollkauf hervorgeht, kann niemals zu einer Sanktion führen, sondern ist eine Grundlage für einen Dialog mit dem Ziel, u.a.

und gegebenenfalls funktionierende Verfahren zur Alterskontrolle entwickeln.

Die

Region Gotland ist für die Durchführung der Aufsicht, d.h. die Kontrolle, ob der Betrieb die Vorschriften einhält, verantwortlich. Für die Überwachung des Verkaufs von Tabak, Volksbier und/oder Medikamenten erheben wir eine Aufsichtsgebühr.

Es fallen folgende Gebühren an:

Verkauf einer dieser Arten von Produkten, z.

B. Tabak, Volksbier oder
Medikamente: 1.700 SEK pro Jahr.

Umsatz mit zwei der Produktarten Tabak, Volksbier oder Pharmazeutika (z. B. Verkauf von Tabak und Volksbier): 2.550 SEK pro Jahr.

Umsatz mit allen drei Produktarten, d. h. Verkauf von Tabak, Volksbier und Arzneimitteln: 3.400 SEK pro Jahr.

Verkauf von Tabak, wenn das Unternehmen auch über eine Ausschanklizenz verfügt: 850 SEK pro Jahr.

Zusätzlich zu der von der Region Gotland erhobenen Gebühr erhebt die Agentur für Medizinprodukte eine jährliche Gebühr von 1.600 SEK von den Geschäften die ihre Verkäufe von rezeptfreien Arzneimitteln gemeldet haben.

Die Jahresgebühr ist gleich, unabhängig davon, wie groß oder klein das Arzneimittelsortiment des Geschäfts ist.

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